Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „NATURA Ferienpark Alte Oder“ gemäß § 12 BauGB. Das Plangebiet erstreckt sich über die in der Anlage gekennzeichnete Fläche der Gemarkung Oderberg, Flur 8, Flurstücke 752 tlw., 274/3, 563 und 240. Die Flurstücke 563 und 240 der Flur 8 der Gemarkung Oderberg stehen im Eigentum der Stadt Oderberg; sollen jedoch durch ein langfristiges Nutzungsrecht gesichert werden.
Ziel der Planung ist es, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den Standort zur Nutzung als Sondergebiet SO „Freizeit und Erholung“ sowie als Mischgebiet MI „“Wohnen und Gewerbe“ entsprechend des in der Anlage beigefügten Konzepts zu schaffen.
Vorhabenträger ist die Rotter & Immobilienmanagement GmbH, vertreten durch Frau Claudia Mund-Heller, Bandelstraße 3 in 10559 Berlin. Alle mit der Planung, Erschließung und Bebauung des Gebietes entstehenden Kosten sind durch den Vorhabenträger zu tragen. Dazu ist gemäß § 12 BauGB im weiteren Verfahren der Abschluss eines Durchführungsvertrages zwischen der Stadt Oderberg und dem Vorhabenträger notwendig und vorgesehen.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.