Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019.
Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage der § 76 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 711.000 EUR festgesetzt.
05.11.2018 - Finanzausschuss Britz
Ö 8.2 - zur Kenntnis genommen BESCHLUSS: BR-092/2018
Abstimmungsergebnis
gesetzliche Anzahl
der Mitglieder
anwesend
ja
nein
enthalten
ausgeschlossen
5
4
4
0
0
0
19.11.2018 - Gemeindevertretung Britz
Ö 8.3 - zurückgestellt
01.12.2018 - Gemeindevertretung Britz
Ö 8.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019.
Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage der § 76 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 711.000 EUR festgesetzt.