Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt:
Die während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Februar/März 2016 und der formellen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im August/September 2018 eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung geprüft und mit dem Ergebnis ent-sprechend (Anlage 1- Abwägung) gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.
Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, soweit sie Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind der Verfahrensakte beizufügen.
Eine erneute Beteiligung aufgrund der erfolgten Ergänzungen und Korrekturen (Anlage 2 – Zusammenfassung der Änderungen) ist nicht notwendig. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt.
die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes des ehemaligen Amtes Brtz-Chorin entsprechend Anlage 3 in der Fassung vom 06. Dezember 2018. Die Begründung und die zusammenfassende Erklärung und der Umweltbericht (Anlagen 3 bis 5) werden gebilligt.
Der Amtsdirektor wird beauftragt, die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung einzureichen und die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.