Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt:
Die während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Februar/März 2016 und der formellen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im August/September 2018 eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung geprüft und mit dem Ergebnis ent-sprechend (Anlage 1- Abwägung) gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.
Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, soweit sie Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind der Verfahrensakte beizufügen.
Eine erneute Beteiligung aufgrund der erfolgten Ergänzungen und Korrekturen (Anlage 2 – Zusammenfassung der Änderungen) ist nicht notwendig. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt.
den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VBP) „Schautierhaltung mit Bedarfsstellplätzen am Landwirtschaftsbetrieb Brodowin“, bestehend aus der Planzeichnung und den textlich Festsetzungen, in der vorliegenden Fassung vom 06. Dezember 2018 gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 BauGB als Satzung. Die Begründung und die zusammenfassende Erklärung und der Umweltbericht (Anlagen 3 bis 5) werden gebilligt.
Der Amtsdirektor wird beauftragt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan durch ortsübliche Bekanntmachung nach § 10 Absatz 3 BauGB rechtswirksam zu machen.