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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung; Änderungsanträge zur Tagesordnung |
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Ö 2 |
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Mitteilungen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung und der Amtsverwaltung |
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Ö 3 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 4 |
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Kontrolle der Niederschriften über den Verlauf der öffentlichen Sitzung am 06.08.2019 und 01.10.2019 |
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LI/008/2019 |
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Ö 5 |
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Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen und Anträgen: |
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Ö 5.1 |
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Parsteiner Straße, Anträge für ein Durchfahrtsverbot von "schweren Fahrzeugen" (Einreicher: Amtsdirektor) |
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LI-057/2019 IV |
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Ö 5.2 |
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Baubetriebshof Leistungskatalog 2020 (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1) |
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LI-058/2019 |
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Ö 5.3 |
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Information zum Sachstand: Fortführung des Projektes "Qualitätsrundwanderweg" (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1) |
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LI-059/2019 IV |
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Ö 5.4 |
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Übernahme der Aufgabe der wassertouristischen Entwicklung der Region Finowkanal durch die Gemeinde Liepe; Gründung des Zweckverbandes »Zweckverband Region Finowkanal« und Abschluss der Grundsatzvereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland zur Übernahme von Schleusen des Finowkanals (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 3) |
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LI-061/2019 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2- Zu den Aufgaben der Gemeinde gehört die Entwicklung der Freizeit- und Erholungsbedingungen und in ihrem Gebiet, insbesondere die wassertouristische Entwicklung der Region Finowkanal als Aufgabe der örtlichen Gemeinschaft. Die Gemeinde Liepe übernimmt die Aufgabe der wassertouristischen Entwicklung der Region Finowkanal freiwillig, soweit sie sie nicht bereits durch ihre Tätigkeit in der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Region Finowkanal (KAG Region Finowkanal) übernommen hat.
- Die Aufgabenwahrnehmung nach Ziffer 1 erfolgt durch die Gründung des Zweckverbandes »Zweckverband Region Finowkanal« und den Abschluss einer Grundsatz- sowie einer Finanzierungsvereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), dieses vertreten durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).
- Die Gemeindevertretung beschließt, die nach Ziffer 1 übernommene Aufgabe auf einen Zweckverband zu übertragen. Dazu beschließt sie die Gründung des Zweckverbandes »Zweckverband Region Finowkanal« und die Verbandssatzung dieses Zweckverbandes gemäß Anlage 1.
- Der Zweckverband wird für die Aufgabenwahrnehmung wirtschaftlich im Sinne des § 91 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) tätig.
- Die Gemeindevertretung beschließt die Grundsatzvereinbarung gemäß Anlage 2, welche vom gegründeten »Zweckverband Region Finowkanal«, vertreten durch seine Verbandsleitung und der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BMVI, dieses vertreten durch die GDWS unterzeichnet wird. Der Amtsdirektor wird für die Gemeinde Liepe in der Verbandsversammlung beauftragt, dem Abschluss der Grundsatzvereinbarung zuzustimmen.
- Der Amtsdirektor wird mit der Ausführung der Beschlüsse nach Ziffer 1 bis 5, insbesondere mit der Durchführung aller dafür geeigneten, erforderlichen und zweckmäßigen Maßnahmen und der Abgabe entsprechender Erklärungen beauftragt.
- Der Amtsdirektor wird für die Umsetzung der Beschlüsse nach Ziffer 1 bis 6 von dem Verbot des In-sich-Geschäfts befreit.
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05.11.2019 - Gemeindevertretung Liepe |
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Ö 5.4 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Zu den Aufgaben der Gemeinde gehört die Entwicklung der Freizeit- und Erholungsbedingungen und in ihrem Gebiet, insbesondere die wassertouristische Entwicklung der Region Finowkanal als Aufgabe der örtlichen Gemeinschaft. Die Gemeinde Liepe übernimmt die Aufgabe der wassertouristischen Entwicklung der Region Finowkanal freiwillig, soweit sie sie nicht bereits durch ihre Tätigkeit in der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Region Finowkanal (KAG Region Finowkanal) übernommen hat.
- Die Aufgabenwahrnehmung nach Ziffer 1 erfolgt durch die Gründung des Zweckverbandes »Zweckverband Region Finowkanal« und den Abschluss einer Grundsatz- sowie einer Finanzierungsvereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), dieses vertreten durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).
- Die Gemeindevertretung beschließt, die nach Ziffer 1 übernommene Aufgabe auf einen Zweckverband zu übertragen. Dazu beschließt sie die Gründung des Zweckverbandes »Zweckverband Region Finowkanal« und die Verbandssatzung dieses Zweckverbandes gemäß Anlage 1.
- Der Zweckverband wird für die Aufgabenwahrnehmung wirtschaftlich im Sinne des § 91 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) tätig.
- Die Gemeindevertretung beschließt die Grundsatzvereinbarung gemäß Anlage 2, welche vom gegründeten »Zweckverband Region Finowkanal«, vertreten durch seine Verbandsleitung und der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BMVI, dieses vertreten durch die GDWS unterzeichnet wird. Der Amtsdirektor wird für die Gemeinde Liepe in der Verbandsversammlung beauftragt, dem Abschluss der Grundsatzvereinbarung zuzustimmen.
- Der Amtsdirektor wird mit der Ausführung der Beschlüsse nach Ziffer 1 bis 5, insbesondere mit der Durchführung aller dafür geeigneten, erforderlichen und zweckmäßigen Maßnahmen und der Abgabe entsprechender Erklärungen beauftragt.
- Der Amtsdirektor wird für die Umsetzung der Beschlüsse nach Ziffer 1 bis 6 von dem Verbot des In-sich-Geschäfts befreit.
Abstimmungsergebnis gesetzliche Anzahl der Mitglieder | anwesend | ja | nein | enthalten | ausgeschlossen | 8 | 7 | 5 | 2 | 0 | 0 |
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Ö 5.5 |
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Erweiterung der Innenbereichssatzung |
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Ö 6 |
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Anfragen der Mitglieder der Gemeindevertretung |
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N 7 |
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Kontrolle der Niederschriften über den Verlauf der nichtöffentlichen Sitzung am 06.08.2019 und 01.10.2019 |
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N 8 |
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Mitteilungen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung und der Amtsverwaltung |
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N 9 |
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Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen und Anträgen: |
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N 10 |
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Anfragen der Mitglieder der Gemeindevertretung |
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