Die Gemeindevertretung Britz beschließt auf der Grundlage des § 82, Absatz 4, den Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2014 eingeschränkt zu entlasten.
02.12.2019 - Finanzausschuss Britz
Ö 8.7 - zur Kenntnis genommen
Abstimmungsergebnis
gesetzliche Anzahl
der Mitglieder
anwesend
ja
nein
enthalten
ausgeschlossen
5
4
4
0
0
0
06.12.2019 - Gemeindevertretung Britz
Ö 8.7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Britz beschließt auf der Grundlage des § 82, Absatz 4, den Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2014 eingeschränkt zu entlasten.