Die Gemeinde Niederfinow beantragt vom Amt Britz-Chorin-Oderberg die Überlassung des Krafthauses Niederfinow entsprechend des als Anlage 1 beigefügten Besitzüberlassungsvertrages mit Wirkung ab 01.03.2014 befristet bis zum 31.12.2018 zuzüglich einer unbefristeten Verlängerungsoption. Die Gemeinde Niederfinow verpflichtet sich gegenüber dem Amt Britz-Chorin-Oderberg und der InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) zur Sicherstellung der Zweckbindung des Krafthauses als zentrale Touristinformation
23.01.2014 - Gemeindevertretung Niederfinow
Ö 5.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeinde Niederfinow beantragt vom Amt Britz-Chorin-Oderberg die Überlassung des Krafthauses Niederfinow entsprechend des als Anlage 1 beigefügten Besitzüberlassungsvertrages mit Wirkung ab 01.03.2014 befristet bis zum 31.12.2018 zuzüglich einer unbefristeten Verlängerungsoption. Die Gemeinde Niederfinow verpflichtet sich gegenüber dem Amt Britz-Chorin-Oderberg und der InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) zur Sicherstellung der Zweckbindung des Krafthauses als zentrale Touristinformation.