Einberufung einer Sitzung mit verkürzter Ladungsfrist nach § 34 BbgKV i.V.m. §2 Abs. 3 der Geschäftsordung der Gemeindevertretung Britz - Eilbedürftigkeit ist gegeben, auf Grund der bestehenden Vakanz der Jugendarbeit in den amtsangehörigen Gemeinden. Die fortführung der Jugendarbneit der Jugendarbeit soll zum 01.03.2020 erfolgen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beauftragt das Amt Britz-Chorin-Oderberg eine Verkehrsrechtliche Anordung zur Signalisierung einer Fußgängerquerung mittels Fußgängerbedarfslichtsignalanlage (FSA)im Kreuzungsbereich der Straße „Zum Hasenpfuhl“/ „Joachimsthaler Straße“ zu beantragen.
27.01.2020 - Gemeindevertretung Britz
Ö 7.2 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beauftragt das Amt Britz-Chorin-Oderberg eine Verkehrsrechtliche Anordung zur Signalisierung einer Fußgängerquerung mittels Fußgängerbedarfslichtsignalanlage (FSA)im Kreuzungsbereich der Straße „Zum Hasenpfuhl“/ „Joachimsthaler Straße“ zu beantragen.