Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt auf der Grundlage des § 82 Absatz 4 BbgKVerf, den Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2014 eingeschränkt zu entlasten.
13.02.2020 - Gemeindevertretung Niederfinow
Ö 7.6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt auf der Grundlage des § 82 Absatz 4 BbgKVerf, den Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2014 eingeschränkt zu entlasten.