Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die Überarbeitung des
Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan für das Gemeindegebiet unter der Maßgabe einer auskömmlichen sichergestellten Finanzierung.
Der Amtsdirektor wird beauftragt, die dafür notwendigen Mittel zu akquirieren.
Beschluss:
Abstimmungsergebnis
gesetzliche Anzahl
der Mitglieder
anwesend
ja
nein
enthalten
ausgeschlossen
13
10
0