Für die Sitzungen der kommunalen Gremien sind die Maßnahmen zur Verringerung der Infektionsgefahr sehr wichtig. Daher werden die Tische einzeln und mit ausreichend Abstand gestellt. Für jeden Tisch ist nur ein Sitzplatz vorgesehen. Teilnehmer der Sitzungen werden namentlich erfasst und mit räumlichen Abständen platziert. Es wird dringend empfohlen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt, vorbehaltlich der Zustimmung des Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, die Satzung der Gemeinde Britz über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Gemeinde Britz (Sondernutzungssatzung) gemäß der Anlage BR-023/2020.
16.11.2020 - Bauausschuss Britz
Ö 8.3 - zur Kenntnis genommen
30.11.2020 - Gemeindevertretung Britz
Ö 7.2 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt, vorbehaltlich der Zustimmung des Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, die Satzung der Gemeinde Britz über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Gemeinde Britz (Sondernutzungssatzung) gemäß der Anlage BR-023/2020.