Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Festlegungen zur Gestaltung des Ersatzneubaus der B158-Brücke über die HOW in Oderberg vorbehaltlich der noch ausstehenden denkmalrechtlichen Erlaubnis wie folgt:
1. Treppenabgänge:
Ausführung von drei Treppenabgängen in Beton:
1 x südliche Uferseite zur „Riesa“
1 x südliche Uferseite zur „Grünen Aue“
1 x nördliche Uferseite zum Ufer „Berliner Straße“ an der Sparkasse
1 x nördliche Uferseite zum „Puschkin-Ufer“
2. Geländer:
Brückengeländer als Bestandteil des Bauwerkes: wie Bestand, Farbe „chromoxid-grün“,
anschließendes Geländer am Gehweg/Rampen: mit senkrechten Streben, Farbe „anthrazit“,
Abgänge: Farbe Geländer und Handläufe „anthrazit“.
Feste Verankerung der Geländer, keine Steckgeländer.
3. Beschaffenheit Gehwege:
auf der Brücke - abgesetzt von den fortführenden Gehwegen: Platten-Belag, Farbe „dunkelgrau“ analog Bestand,
fortführende Gehwege: Betonstein-Altstadtpflaster, Farbe: „Herbstlaub“ analog Kreuzungsbereich zur „Berliner Straße“,
Rampen: Betonstein-Altstadtpflaster, Farbe: „Herbstlaub“ analog Kreuzungsbereich zur „Berliner Straße“.
4. Straßen-Beleuchtung:
7 m-Mastleuchten mit Ausleger analog „Schwedter Straße“, Farbe: „grau“ analog der Leuchten am „Oberkietz“.