Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Satzung über die Benutzung von gemeindlichen Räumen der Gemeinde Chorin. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft.
13.04.2021 - Finanz- und Sozialausschuss Chorin
Ö 7.1 - zur Kenntnis genommen
29.04.2021 - Gemeindevertretung Chorin
Ö 7.1 - an Verwaltung zurück verwiesen
11.05.2021 - Finanz- und Sozialausschuss Chorin
Ö 7.6 - zurückgestellt
27.05.2021 - Gemeindevertretung Chorin
Ö 7.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Satzung über die Benutzung von gemeindlichen Räumen der Gemeinde Chorin. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft.