Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt, dass der Brandschutzverein Britz-Dorf e. V. eine zweckgebundene Zuwendung für die Herstellung einer Bodenplatte für das Holzhaus auf dem Gelände des Spielplatzes Britz-Dorf in Höhe von 1.716,83 € erhält. Diese Zuwendung ist an die Voraussetzung des Abschlusses einer Nutzungsvereinbarung für das Holzhaus und des vollständigen Aufbaus mit allen Nebenleistungen in Eigenleistung des Vereins bis zum 31.10.2021 geknüpft.
31.05.2021 - Gemeindevertretung Britz
Ö 7.2 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt, dass der Brandschutzverein Britz-Dorf e. V. eine zweckgebundene Zuwendung für die Herstellung einer Bodenplatte für das Holzhaus auf dem Gelände des Spielplatzes Britz-Dorf in Höhe von 1.716,83 € erhält. Diese Zuwendung ist an die Voraussetzung des Abschlusses einer Nutzungsvereinbarung für das Holzhaus und des vollständigen Aufbaus mit allen Nebenleistungen in Eigenleistung des Vereins bis zum 31.10.2021 geknüpft.