1.Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt die Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit am Standort der Schiffshebewerke Niederfinow zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, dieses vertreten durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS), der Gemeinde Niederfinow, vertreten durch den Amtsdirektor, und der SHW Tourismus- und Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Niederfinow mbH, vertreten durch den Geschäftsführer, gemäß Anlage B 1. Der Nutzungsvertrag (Anlage B1/Anlage 12) ist ausdrücklich Gegenstand der Kooperationsvereinbarung. Der Amtsdirektor wird beauftragt, die o.g. Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit am Standort der Schiffshebewerke Niederfinow (Anlage B 1) abzuschließen.
2. Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt die Gründung der SHW Tourismus- und Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Niederfinow mbH auf der Grundlage des Gesellschaftsvertrages gemäß Anlage B 2 und die Leistung der Stammeinlage in Höhe von 25.000,00 € in bar. Der Amtsdirektor wird mit der Vornahme der erforderlichen Maßnahmen und Willenserklärungen beauftragt.
3. Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt, den Amtsdirektor als Vertreter der Gemeinde Niederfinow in der Gesellschafterversammlung der SHW Tourismus- und Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Niederfinow mbH anzuweisen, die Einberufung einer Gesellschafterversammlung der SHW Tourismus- und Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft mbH herbeizuführen, in der über die Bestellung des Geschäftsführers, über den Abschluss der Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit am Standort der Schiffshebewerke Niederfinow, die Feststellung der Eröffnungsbilanz und den Wirtschaftsplan für das Rumpfwirtschaftsjahr 2021 beraten und beschlossen wird. Der Amtsdirektor wird angewiesen, in der einberufenen Gesellschafterversammlung für die Bestellung des Herrn Rechtsanwalt Jan Mönikes zum Geschäftsführer, den Abschluss der Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit am Standort der Schiffshebewerke Niederfinow gemäß Anlage B 1, die Feststellung der Eröffnungsbilanz gemäß Anlage B 3 und den Wirtschaftsplan gemäß Anlage B 4 zu stimmen.
4. Die Beschlussfassungen zu 2. und 3. stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Kooperationsvereinbarung durch die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet wird und diese erklärt, dass sie sich daran bis einen Monat nach Eintragung der SHW Tourismus- und Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft mbH ins Handelsregister bindet.