Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe billigt die Planzeichnung des Vorentwurfes zur
1. Änderung der Innenbereichssatzung in der Variante 2.
2. Die Begründung ist zu erstellen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Träger öffentlicher Belange sind gem. § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 einzuleiten.
3. Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Offenlage des Vorentwurfes zur 1. Änderung der
Innenbereichssatzung ortsüblich bekanntzumachen.