Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Britz für das Haushaltsjahr 2020 mit dem Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 177.217,70 EUR und dem Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 155.369,11 EUR.
04.10.2021 - Finanzausschuss Britz
Ö 9.2 - zur Kenntnis genommen
25.10.2021 - Gemeindevertretung Britz
Ö 7.3 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Britz für das Haushaltsjahr 2020 mit dem Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 177.217,70 EUR und dem Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 155.369,11 EUR.