„Für die Sitzung gilt die sog. 3G-Regel. Zutrittsberechtigt sind danach geimpfte, genesene oder getestete Personen. Der Status ist nachzuweisen. Das Hygienekonzept ist unter amt-bco.de/corona abrufbar.“
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Übertragung der dem Landfrauenverein Serwest e.V. bewilligten Zuwendung für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 1.000,00 EUR in das Haushaltsjahr 2022. Der Zuwendungszweck bleibt bestehen.
24.02.2022 - Gemeindevertretung Chorin
Ö 7.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Übertragung der dem Landfrauenverein Serwest e.V. bewilligten Zuwendung für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 1.000,00 EUR in das Haushaltsjahr 2022. Der Zuwendungszweck bleibt bestehen.