Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt die »Erste Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung der Gemeinde Niederfinow« entsprechend der Anlage 1.
12.05.2022 - Gemeindevertretung Niederfinow
Ö 7.3 - ungeändert beschlossen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt die „Erste Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung der Gemeinde Niederfinow“ entsprechend der Anlage 1.
Beteiligung der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) - Bauantrag: Ersetzung eines bestehenden Wohngebäudes in denselben Dimensionen (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1)