Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Neufassung der Satzung der Gemeinde Britz über die Erhebung zur Umlage der Verbandslasten des Wasser- und Bodenverbandes "Finowfließ" mit Wirkung vom 01.01.2021.
02.05.2022 - Finanzausschuss Britz
Ö 9.4 - zur Kenntnis genommen
20.06.2022 - Gemeindevertretung Britz
Ö 7.1 - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Neufassung der Satzung der Gemeinde Britz über die Erhebung zur Umlage der Verbandslasten des Wasser- und Bodenverbandes "Finowfließ" mit Wirkung vom 01.01.2021.
Die Geringfügigkeitsgrenze wird auf einen Betrag von 1,00 EUR festgesetzt.