Einberufung einer Sitzung mit verkürzter Ladungsfrist nach § 34 BbgKVerf i.V.m § 2 Absatz 3 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Britz - Die Dringlichkeit ist gegeben, um eine zeitnahe außerschulische sportliche Nutzung durch Vereine, Sportgruppen und Privatpersonen zu ermöglichen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die Richtlinie der Gemeinde Britz zur Förderung der örtlichen Vereine (Vereinsförderrichtlinie) gemäß Anlage 1.
28.11.2022 - Gemeindevertretung Britz
Ö 7.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die Richtlinie der Gemeinde Britz zur Förderung der örtlichen Vereine (Vereinsförderrichtlinie) gemäß Anlage 1.