Einberufung einer Sitzung mit verkürzter Ladungsfrist nach § 34 BbgKVerf i.V.m § 2 Absatz 3 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Britz - Die Dringlichkeit ist gegeben, um eine zeitnahe außerschulische sportliche Nutzung durch Vereine, Sportgruppen und Privatpersonen zu ermöglichen.