Einberufung einer Sitzung mit verkürzter Ladungsfrist nach § 34 BbgKVerf i.V.m § 2 Absatz 3 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Britz - Die Dringlichkeit ist gegeben, um eine zeitnahe außerschulische sportliche Nutzung durch Vereine, Sportgruppen und Privatpersonen zu ermöglichen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die Benutzungs- und Entgeltordnung für die außerschulische sportliche Nutzung der Schulsporthalle Britz gemäß Anlage 1.
28.11.2022 - Gemeindevertretung Britz
Ö 7.4 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die Benutzungs- und Entgeltordnung für die außerschulische sportliche Nutzung der Schulsporthalle Britz gemäß Anlage 1.