Die vorgelegten Bebauungsplanunterlagen inklusive der erstellten Fachgutachten und dem angepassten Geltungsbereich werden gebilligt. Die Einleitung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB werden beschlossen.
01.02.2023 - Stadtverordnetenversammlung Oderberg
Ö 5.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die vorgelegten Bebauungsplanunterlagen inklusive der erstellten Fachgutachten und dem angepassten Geltungsbereich werden gebilligt. Die Einleitung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB werden beschlossen.