Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Chorin für das Haushaltsjahr 2021 mit dem Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 112.323,71 EUR und dem Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 8.023,60 EUR.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Chorin für das Haushaltsjahr 2021 mit dem Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 112.323,71 EUR und dem Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 8.023,60 EUR.