Das Amt Britz-Chorin-Oderberg stimmt der Rückübertragung der Trägerschaft für die Kindertagesstätten der Stadt Oderberg nach § 135 Absatz 5 Satz 4 BbgKVerf an die Stadt Oderberg vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeinde Chorin und der Gemeinde Parsteinsee zu.
04.05.2023 - Amtsausschuss
Ö 7.2 - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg stimmt der Rückübertragung der Trägerschaft für die Kindertagesstätten der Stadt Oderberg nach § 135 Absatz 5 Satz 4 BbgKVerf an die Stadt Oderberg vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeinde Parsteinsee zu.