Die Gemeinde Chorin stimmt der Rückübertragung der Trägerschaft für die Kindertagesstätten „Oderberger Rasselbande“ und „Hort Am Albrechtsberg“ an die Stadt Oderberg zu. Die Entscheidung wird auf der Grundlage des § 135 Absatz 5 Satz 5der Brandenburgischen Kommunalverfassung -BbgKVerf getroffen.
11.04.2023 - Finanz- und Sozialausschuss Chorin
Ö 6.1 - ungeändert beschlossen
27.04.2023 - Gemeindevertretung Chorin
Ö 7.2 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeinde Chorin stimmt der Rückübertragung der Trägerschaft für die Kindertagesstätten „Oderberger Rasselbande“ und „Hort Am Albrechtsberg“ an die Stadt Oderberg zu. Die Entscheidung wird auf der Grundlage des § 135 Absatz 5 Satz 5der Brandenburgischen Kommunalverfassung -BbgKVerf getroffen.