Tagesordnung - Gemeindevertretung Chorin

 
 
Bezeichnung: Gemeindevertretung Chorin
Gremium: Gemeindevertretung Chorin
Datum: Do, 29.06.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:43
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 27.04.2023  
CH/004/2023  
Ö 3  
Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 25.05.2023  
CH/005/2023  
Ö 4  
Feststellung der Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Sitzung      
Ö 5  
Bericht des Vorsitzenden der Gemeindevertretung      
Ö 6  
Bericht des Amtsdirektors und der Verwaltung      
Ö 7  
Einwohnerfragestunde      
Ö 8     Behandlung der Tagesordnungspunkte des öffentlichen Teils der Sitzung      
Ö 8.1  
Jugendarbeit: Rechenschaftslegung 2022 (Einreicher: Amtsdirektor)  
CH-037/2023 IV  
Ö 8.2  
Eingeschränktes Haltverbot im Ortsteil Brodowin, Brodowiner Dorfstr. zwischen Haus-Nr. 68/69 und 59/60 (Einreicher: Amtsdirektor)  
CH-029/2023  
    VORLAGE
   

 

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Einrichtung eines eingeschränkten Haltverbots für die „Brodowiner Dorfstraße“ zwischen den Hausnummern 68/69 und 59/60 (zwischen Abzweig „Amtsweg“ und „Schiefe Henne“).

 

 

Entwurf 1

Das eingeschränkte Haltverbot soll samstags und sonntags gelten.

 

oder

 

Entwurf 2

Das eingeschränkte Haltverbot soll samstags, sonntags und feiertags gelten.

 

Der Amtsdirektor wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   
    07.06.2023 - Entwicklungsausschuss Chorin
    Ö 7.2 - 
   
   
    29.06.2023 - Gemeindevertretung Chorin
    Ö 8.2 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Einrichtung eines eingeschränkten Haltverbots für die „Brodowiner Dorfstraße“ zwischen den Hausnummern 68/69 und 59/60 (zwischen Abzweig „Amtsweg“ und „Schiefe Henne“).

 

 

Entwurf 1

Das eingeschränkte Haltverbot soll samstags und sonntags gelten.

 

oder

 

X

Entwurf 2

Das eingeschränkte Haltverbot soll samstags, sonntags und feiertags gelten.

 

Der Amtsdirektor wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

11

11

-

-

-

 

Ö 9  
Behandlung der Anfragen von Mitgliedern der Gemeindevertretung      
N 10     Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung am 27.04.2023    
N 11     Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung am 25.05.2023    
N 12     Feststellung der Tagesordnung für den nichtöffentlichen Teil der Sitzung    
N 13     Bericht des Vorsitzenden der Gemeindevertretung    
N 14     Bericht des Amtsdirektors und der Verwaltung    
N 15     Behandlung der Tagesordnungspunkte des nichtöffentlichen Teils der Sitzung    
N 15.1     Vertragsangelegenheiten (Einreicher: Amtsdirektor)   CH-042/2023  
N 16     Behandlung der Anfragen von Mitgliedern der Gemeindevertretung    
N 17     Schließung der Sitzung