Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Einrichtung eines eingeschränkten Haltverbots für die „Brodowiner Dorfstraße“ zwischen den Hausnummern 68/69 und 59/60 (zwischen Abzweig „Amtsweg“ und „Schiefe Henne“).
Entwurf 1
Das eingeschränkte Haltverbot soll samstags und sonntags gelten.
oder
Entwurf 2
Das eingeschränkte Haltverbot soll samstags, sonntags und feiertags gelten.
Der Amtsdirektor wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.
07.06.2023 - Entwicklungsausschuss Chorin
Ö 7.2 -
29.06.2023 - Gemeindevertretung Chorin
Ö 8.2 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Einrichtung eines eingeschränkten Haltverbots für die „Brodowiner Dorfstraße“ zwischen den Hausnummern 68/69 und 59/60 (zwischen Abzweig „Amtsweg“ und „Schiefe Henne“).
Entwurf 1
Das eingeschränkte Haltverbot soll samstags und sonntags gelten.
oder
X
Entwurf 2
Das eingeschränkte Haltverbot soll samstags, sonntags und feiertags gelten.
Der Amtsdirektor wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.