Die Realisierung einer eingeschränkten Haltverbotszone für die „Kurze Straße“ sowie die Einrichtung von 2 Parkbereich gemäß Entwurf zum Vz.-Plan (Anlage 1). Die Zeitliche Beschränkung wird auf …… Stunden festgelegt.
Punkt 2.
Die Fahrbahn der „Kurzen Straße“ mit einer Grenzmarkierung (Vz. 299) gemäß Entwurf zum Markierungsplan (Anlage 5) zu versehen.
Punkt 3.
Die Aufstellung des Vz. 274-30 (30 km/h) in der „Kurzen Straße“ gemäß Entwurf zum Vz.-Plan (Anlage 2).
Punkt 4.
Die Realisierung einer 30 km/h-Zone für die „Kurze Straße“ gemäß Entwurf zum Vz.-Plan (Anlage 3).
Punkt 5.
Die Aufstellung eines Haltverbotszeichen mit Zusatzzeichen für die Wendeplatte (Wendehammer) gemäß Entwurf zum Vz. Plan (Anlage 4).
Der Amtsdirektor wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.
13.11.2023 - Bauausschuss Britz
Ö 8.1 - zur Kenntnis genommen
27.11.2023 - Gemeindevertretung Britz
Ö 7.4 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Britz beschließt:
Punkt 1.
Die Realisierung einer eingeschränkten Haltverbotszone für die „Kurze Straße“ sowie die Einrichtung von 2 Parkbereich gemäß Entwurf zum Vz.-Plan (Anlage 1). Die Zeitliche Beschränkung wird auf …… Stunden festgelegt.
X
Punkt 2.
Die Fahrbahn der „Kurzen Straße“ mit einer Grenzmarkierung (Vz. 299) gemäß Entwurf zum Markierungsplan (Anlage 5) zu versehen.
Punkt 3.
Die Aufstellung des Vz. 274-30 (30 km/h) in der „Kurzen Straße“ gemäß Entwurf zum Vz.-Plan (Anlage 2).
X
Punkt 4.
Die Realisierung einer 30 km/h-Zone für die „Kurze Straße“ gemäß Entwurf zum Vz.-Plan (Anlage 3).
X
Punkt 5.
Die Aufstellung eines Haltverbotszeichen mit Zusatzzeichen für die Wendeplatte (Wendehammer) gemäß Entwurf zum Vz. Plan (Anlage 4).
Der Amtsdirektor wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.