Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Britz für das Haushaltsjahr 2022 mit dem Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 167.070,46 EUR und dem Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 7.049,00 EUR.
17.01.2024 - Finanzausschuss Britz
Ö 9.2 - zur Kenntnis genommen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Britz für das Haushaltsjahr 2022 mit dem Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 167.070,46 EUR und dem Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 7.049,00 EUR.
26.02.2024 - Gemeindevertretung Britz
Ö 8.2 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Britz für das Haushaltsjahr 2022 mit dem Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 167.070,46 EUR und dem Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 7.049,00 EUR.