Der Amtsdirektor wird beauftragt, die hierfür entstehenden Kosten zu ermitteln und vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit der Gemeinde die erforderlichen Mittelim Haushalt 2025 bereitzustellen.
Der Amtsdirektor wird beauftragt, die hierfür entstehenden Kosten zu ermitteln und vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit der Gemeinde die erforderlichen Mittelim Haushalt 2025 bereitzustellen.