Der Amtsdirektor wird beauftragt, die für die Umsetzung des Vorhabens erforderlichen Kosten zu ermitteln und vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit der GemeindeParsteinsee in den Haushalt 2025 einzustellen.
Der Amtsdirektor wird beauftragt, die für die Umsetzung des Vorhabens erforderlichen Kosten zu ermitteln und vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit der Gemeinde Parsteinsee in den Haushalt 2025 einzustellen.