Die Gemeindevertretung der Gemeinde Parsteinsee beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Parsteinsee für das Haushaltsjahr 2023 mit dem Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 4.421,54 EUR und dem Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 71,92 EUR.
11.11.2024 - Entwicklungsausschuss Parsteinsee
Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen
11.11.2024 - Gemeindevertretung Parsteinsee
Ö 4.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Parsteinsee beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Parsteinsee für das Haushaltsjahr 2023 mit dem Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 4.421,54 EUR und dem Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 71,92 EUR.