Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015.
Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 440.000 EUR festgesetzt.
29.01.2015 - Gemeindevertretung Chorin
Ö 5.8 -
12.03.2015 - Gemeindevertretung Chorin
Ö 5.2 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015.
Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 440.000 EUR festgesetzt.
Mitteilungen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung, der Vorsitzenden der Fachausschüsse und der Amtsverwaltung sowie Aufgaben- und Beschlusskontrolle
Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten für den Bebauungsplan "Klosterwald Chorin" (Einreicher: Herr Ulrich Hehenkamp
Anlagen: 1)