Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe beschließt, gemäß § 81 Abs. 9 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) auf die Erstellung des Gesamtabschlusses zu verzichten, solange sich keine werterhöhenden Veränderungen im Finanzanlagevermögen ergeben.
04.03.2025 - Gemeindevertretung Liepe
Ö 5.3 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe beschließt, gemäß § 81 Abs. 9 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) auf die Erstellung des Gesamtabschlusses zu verzichten, solange sich keine werterhöhenden Veränderungen im Finanzanlagevermögen ergeben.