Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt:
1)Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VBP) "Instandsetzung und Modernisierung Ferienobjekt" im OT Sandkrug in der Fassung vom 20.02.2025 bestehend aus Planzeichnung, der Begründung und dem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag (LBP) wird gebilligt.
2)Der Vorentwurf des VBP ist mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Absatz 1 BauGB frühzeitig öffentlich auszulegen. Der Zeitraum der Auslage beträgt einen Monat. Gleichzeitig soll die Einholung der Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange erfolgen. Die Beteiligung erfolgt nach § 4 Absatz 1 BauGB.
3)Der Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg wird beauftragt das Verfahren durchzuführen.
05.03.2025 - Entwicklungsausschuss Chorin
Ö 7.3 - zur Kenntnis genommen
27.03.2025 - Gemeindevertretung Chorin
Ö 8.5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt:
1)Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VBP) "Instandsetzung und Modernisierung Ferienobjekt" im OT Sandkrug in der Fassung vom 20.02.2025 bestehend aus Planzeichnung, der Begründung und dem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag (LBP) wird gebilligt.
2)Der Vorentwurf des VBP ist mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Absatz 1 BauGB frühzeitig öffentlich auszulegen. Der Zeitraum der Auslage beträgt einen Monat. Gleichzeitig soll die Einholung der Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange erfolgen. Die Beteiligung erfolgt nach § 4 Absatz 1 BauGB.
3)Der Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg wird beauftragt das Verfahren durchzuführen.