Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt auf der Grundlage des § 80 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf)den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Chorin für das Haushaltsjahr 2023 mit dem Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 133.784,44 EUR und dem Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 9.534,87 EUR.
26.06.2025 - Gemeindevertretung Chorin
Ö 8.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt auf der Grundlage des § 80 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf)den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Chorin für das Haushaltsjahr 2023 mit dem Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 133.784,44 EUR und dem Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 9.534,87 EUR.