Die Gemeinde Chorin beschließt die Weiterentwicklung des Vorhabens und Aktualisierung des bestehenden Fördermittelantrages auf Gewährung von Zuwendungen für die Standortanpassung im Ortskern.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Beauftragung der Technischen Weiterplanung LP1+2 für die Standortanpassung auf Grundlage des vorliegenden Honorarangebotes der Dr. Marx Ingenieure GmbH.
Die Amtsverwaltung wird beauftragt, alle für die Standortanpassung erforderlichen vorbereitenden Maßnahmen und Vorleistungen (Vermessungsleistungen, Baugrunduntersuchungen, LBP, E/A) zu veranlassen und zu beauftragen.