Der Amtsausschuss beschließt in Erfüllung der Pflichtaufgaben als Träger des Brandschutzes die finanziellen Mittel zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen, abgeleitet aus dem Gefahrenabwehrbedarfsplan vom 10.05.2012 und der Prioritätenliste vom 05.09.2013, im Haushaltsjahr 2014 zur Verfügung zu stellen.
09.01.2014 - Kommunalausschuss Amt
Ö 5.3 -
Beschluss:
Der Amtsausschuss beschließt in Erfüllung der Pflichtaufgaben als Träger des Brandschutzes die finanziellen Mittel zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen, abgeleitet aus dem Gefahrenabwehrbedarfsplan vom 10.05.2012 und der Prioritätenliste vom 05.09.2013, im Haushaltsjahr 2014 zur Verfügung zu stellen.