Tagesordnung - Gemeindevertretung Britz

 
 
Bezeichnung: Gemeindevertretung Britz
Gremium: Gemeindevertretung Britz
Datum: Mo, 31.03.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:00
Raum: Heimatstube Britz
Ort: Heimatstube Britz, Joachimsthaler Straße 6, 16230 Britz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung; Änderungsanträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Mitteilungen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung und der Amtsverwaltung sowie Aufgaben- und Beschlusskontrolle      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Kontrolle der Niederschrift über den Verlauf der öffentlichen Sitzung am 24.02.2014  
BR/003/2014  
Ö 5  
Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen und Anträgen:      
Ö 5.1  
Information zur Errichtung eines neuen Heizkraftwerkes der Eberswalder Wurst GmbH      
Ö 5.2  
Programm zum Ausbau der Friedrichstraße (Bauprogramm) (Einreicher: Frau Aileen Buse)  
BR-019/2014  
    VORLAGE
   

Die Gemeindevertretung Britz beschließt, die öffentlich gewidmete Verkehrsanlage „Friedrichstraße“ als Anliegerstraße auf einer Länge von ca. 630 m grundhaft auszubauen.

 

Die gesamte Fahrbahn wird in Asphalt mit dem ortsüblichen Zweirichtungsverkehr in einer Breite von 5,10 m ausgeführt. Gemäß der RASt 06 ist das Begegnen von PKW und Müllfahrzeugen bei einer Fahrbahnbreite von 5,10 m unter Berücksichtigung geringer Geschwindigkeiten möglich.

 

Die Abgrenzung der Fahrbahn zu den begleitenden Banketten und Grünstreifen erfolgt mittels Tiefbord TB 10 x 25 aus Betonstein. Im Bereich des Tiefpunktes wird ein Hochbord HB 15 x 25 mit +10 cm Auftritt angeordnet, um den Höhensprung zum vorhandenen Gelände zu überbrücken.

Im Bereich der Zufahrten werden Tiefborde TB 10 x 25 und im Bereich der Radien in den Knotenpunkten werden Rundborde RB 15 x 22 mit 8 cm Auftrittshöhe angeordnet. Die Zugänge werden seitlich und zur Grundstücksgrenze mit einem Tiefbord TB 8 x 25 cm eingefasst. Die Begrenzung der Grundstückszufahrten wird durch Tiefborde TB 10 x 25 aus Betonstein gewährleistet.

 

Straßenbegleitend werden zwischen Fahrbahn und den Versickerungsmulden 0,50 m breite Bankette angeordnet. Diese erhalten eine Befestigung mittels Schotterrasen.

 

Die Mulden, als Einrichtung für die Oberflächenentwässerung, haben eine Gesamtlänge von ca. 380 m (das sind ca. 60 % der Gesamtbaulänge von 631 m) und eine Breite von ca. 1,00 m bis 1,50 m. Die Sohlbreite sollte mindestens 0,70 m betragen. Für die angegebenen Mulden wird eine Tiefe von 25 cm vorgegeben. Das gesamte anfallende Regenwasser wird über die Längs- und Querneigungen der befestigten Flächen in Richtung der Mulden befördert. Hier wird das Regenwasser gesammelt und kann in den Untergrund versickern. Im Abschnitt zwischen Augustweg und Weberstraße ist aufgrund der einseitigen Querneigung der Fahrbahn die Schaffung eines zusätzlichen Stauraumes mittels Schotterpackung im Muldenbereich oder eine zusätzliche Rigolenversickerung erforderlich.

In der Schulstraße und der Karlstraße liegen Regenwasserkanäle im Straßenraum. Im Knotenpunkt Schulstraße sind Straßenabläufe im Bestand vorhanden, die im Zuge des Straßenbaus erhalten bleiben. Im Knotenpunkt Karlstraße werden die vorhandenen Straßenabläufe zurückgebaut, aber als Not-Überlauf neue Straßenabläufe mit Anschluss an den Bestandsregenwasserkanal in der Karlstraße neu hergestellt.

 

Die anliegenden Grundstücke werden durch ebenfalls herzustellende Zufahrten und Zugänge an die öffentliche Straße angeschlossen.

Die Zufahrten und Zuwegungen erhalten eine Pflasterung mittels Betonsteinpflaster (200 x 100) in der Farbe „Anthrazit“.

 

An den Knotenpunkten sind aufgrund der Anschlüsse an die Bestandsbefestigungen Anpassungsarbeiten notwendig. Es müssen Gehweganpassungen hergestellt werden. Nach Fertigstellung ist die Verkehrsanlage ohne Verziehungen oder Einengungen optimal an die bestehenden Verkehrsflächen angepasst.

 

Die Vermessung sowie der sich aufgrund der Vermessung eventuell ergebene Grunderwerb sind Bestandteil dieses Bauprogramms.

 

Die Durchführung der Baumaßnahme wird in den Jahren 2014/2015 in zwei Bauabschnitten realisiert.

 

   
    31.03.2014 - Gemeindevertretung Britz
    Ö 5.2 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Britz beschließt, die öffentlich gewidmete Verkehrsanlage „Friedrichstraße“ als Anliegerstraße auf einer Länge von ca. 630 m grundhaft auszubauen.

 

Die gesamte Fahrbahn wird in Asphalt mit dem ortsüblichen Zweirichtungsverkehr in einer Breite von 5,10 m ausgeführt. Gemäß der RASt 06 ist das Begegnen von PKW und Müllfahrzeugen bei einer Fahrbahnbreite von 5,10 m unter Berücksichtigung geringer Geschwindigkeiten möglich.

 

Die Abgrenzung der Fahrbahn zu den begleitenden Banketten und Grünstreifen erfolgt mittels Tiefbord TB 10 x 25 aus Betonstein. Im Bereich des Tiefpunktes wird ein Hochbord HB 15 x 25 mit +10 cm Auftritt angeordnet, um den Höhensprung zum vorhandenen Gelände zu überbrücken.

Im Bereich der Zufahrten werden Tiefborde TB 10 x 25 und im Bereich der Radien in den Knotenpunkten werden Rundborde RB 15 x 22 mit 8 cm Auftrittshöhe angeordnet. Die Zugänge werden seitlich und zur Grundstücksgrenze mit einem Tiefbord TB 8 x 25 cm eingefasst. Die Begrenzung der Grundstückszufahrten wird durch Tiefborde TB 10 x 25 aus Betonstein gewährleistet.

 

Straßenbegleitend werden zwischen Fahrbahn und den Versickerungsmulden 0,50 m breite Bankette angeordnet. Diese erhalten eine Befestigung mittels Schotterrasen.

 

Die Mulden, als Einrichtung für die Oberflächenentwässerung, haben eine Gesamtlänge von ca. 380 m (das sind ca. 60 % der Gesamtbaulänge von 631 m) und eine Breite von ca. 1,00 m bis 1,50 m. Die Sohlbreite sollte mindestens 0,70 m betragen. Für die angegebenen Mulden wird eine Tiefe von 25 cm vorgegeben. Das gesamte anfallende Regenwasser wird über die Längs- und Querneigungen der befestigten Flächen in Richtung der Mulden befördert. Hier wird das Regenwasser gesammelt und kann in den Untergrund versickern. Im Abschnitt zwischen Augustweg und Weberstraße ist aufgrund der einseitigen Querneigung der Fahrbahn die Schaffung eines zusätzlichen Stauraumes mittels Schotterpackung im Muldenbereich oder eine zusätzliche Rigolenversickerung erforderlich.

In der Schulstraße und der Karlstraße liegen Regenwasserkanäle im Straßenraum. Im Knotenpunkt Schulstraße sind Straßenabläufe im Bestand vorhanden, die im Zuge des Straßenbaus erhalten bleiben. Im Knotenpunkt Karlstraße werden die vorhandenen Straßenabläufe zurückgebaut, aber als Not-Überlauf neue Straßenabläufe mit Anschluss an den Bestandsregenwasserkanal in der Karlstraße neu hergestellt.

 

Die anliegenden Grundstücke werden durch ebenfalls herzustellende Zufahrten und Zugänge an die öffentliche Straße angeschlossen.

Die Zufahrten und Zuwegungen erhalten eine Pflasterung mittels Betonsteinpflaster (200 x 100) in der Farbe „Anthrazit“.

 

An den Knotenpunkten sind aufgrund der Anschlüsse an die Bestandsbefestigungen Anpassungsarbeiten notwendig. Es müssen Gehweganpassungen hergestellt werden. Nach Fertigstellung ist die Verkehrsanlage ohne Verziehungen oder Einengungen optimal an die bestehenden Verkehrsflächen angepasst.

 

Die Vermessung sowie der sich aufgrund der Vermessung eventuell ergebene Grunderwerb sind Bestandteil dieses Bauprogramms.

 

Die Durchführung der Baumaßnahme wird in den Jahren 2014/2015 in zwei Bauabschnitten realisiert.

 

 

Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

12

10

10

0

0

0

 

Ö 5.3  
Programm zum Ausbau der Mittelstraße - im Bereich zwischen Wilhelmstraße und Friedrichstraße - (Bauprogramm) (Einreicher: Frau Aileen Buse)  
BR-020/2014  
Ö 5.4  
2. Änderungssatzung der Gemeinde Britz über die Reinigung (Straßenreinigung/ Winterdienst) öffentlicher Straßen in der Gemeinde Britz (Straßenreinigungssatzung) (Einreicher: Frau Solveig Spann Verfasser 2: Frau Solveig Spann)  
BR-028/2014  
Ö 6  
Anfragen der Mitglieder der Gemeindevertretung      
N 7     Kontrolle der Niederschrift über den Verlauf der nichtöffentlichen Sitzung am 24.02.2014    
N 8     Mitteilungen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung und der Amtsverwaltung sowie Aufgaben- und Beschlusskontrolle    
N 9     Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen und Anträgen:    
N 9.1     Vergabeentscheidung "Haus des Lebens - Sportplatz Britz" - LOS 7 (Kunststofffenster) / Genehmigung einer Eilentscheidung (Einreicher: Frau Aileen Buse)   BR-018/2014  
N 9.2     Vergabeentscheidung "Haus des Lebens - Sportplatz Britz" - LOS 8 (Heizungs-, Sanitärinstallation) (Einreicher: Frau Aileen Buse)   BR-022/2014  
N 9.3     Vergabeentscheidung "Haus des Lebens - Sportplatz Britz" - LOS 9 (Elektro) (Einreicher: Frau Aileen Buse)   BR-023/2014  
N 9.4     Vergabeentscheidung "Haus des Lebens - Sportplatz Britz" - LOS 10 (Trockenbau) (Einreicher: Frau Aileen Buse)   BR-024/2014  
N 9.5     Vergabeentscheidung "Haus des Lebens - Sportplatz Britz" - LOS 11 (Innentüren) (Einreicher: Frau Aileen Buse)   BR-025/2014  
N 9.6     Vergabeentscheidung "Haus des Lebens - Sportplatz Britz" - LOS 12 (Putz) (Einreicher: Frau Aileen Buse)   BR-026/2014  
N 9.7     Vergabeentscheidung "Haus des Lebens - Sportplatz Britz" - LOS 13 (Estrich) (Einreicher: Frau Aileen Buse)   BR-027/2014  
N 10     Anfragen der Mitglieder der Gemeindevertretung