Tagesordnung - Gemeindevertretung Britz

 
 
Bezeichnung: Gemeindevertretung Britz
Gremium: Gemeindevertretung Britz
Datum: Mo, 31.03.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:00
Raum: Heimatstube Britz
Ort: Heimatstube Britz, Joachimsthaler Straße 6, 16230 Britz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung; Änderungsanträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Mitteilungen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung und der Amtsverwaltung sowie Aufgaben- und Beschlusskontrolle      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Kontrolle der Niederschrift über den Verlauf der öffentlichen Sitzung am 24.02.2014  
BR/003/2014  
Ö 5  
Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen und Anträgen:      
Ö 5.1  
Information zur Errichtung eines neuen Heizkraftwerkes der Eberswalder Wurst GmbH      
Ö 5.2  
Programm zum Ausbau der Friedrichstraße (Bauprogramm) (Einreicher: Frau Aileen Buse)  
BR-019/2014  
Ö 5.3  
Programm zum Ausbau der Mittelstraße - im Bereich zwischen Wilhelmstraße und Friedrichstraße - (Bauprogramm) (Einreicher: Frau Aileen Buse)  
BR-020/2014  
    VORLAGE
   

Die Gemeindevertretung Britz beschließt, die öffentlich gewidmete Verkehrsanlage „Mittelstraße“ im Bereich zwischen Wilhelmstraße und Friedrichstraße als Anliegerstraße auf einer Länge von ca. 65 m grundhaft auszubauen.

 

Die gesamte Fahrbahn wird in Asphalt in einer Breite von 4 m ausgeführt. Im Bereich des Anschlusses an die Friedrichstraße weitet sich die Fahrbahn auf 5,10 m und im Bereich des Anschlusses an die Wilhelmstraße auf 4,80 m auf.

Die Abgrenzung der Fahrbahn zu den begleitenden Banketten und Grünstreifen erfolgt mittels Tiefbord TB 10 x 25 aus Betonstein.

 

Im Bereich der Zufahrten werden Tiefborde TB 10 x 25 und im Bereich der Radien in den Knotenpunkten werden Rundborde RB 15 x 22 mit 8 cm Auftrittshöhe angeordnet. Die Zugänge werden seitlich und zur Grundstücksgrenze mit einem Tiefbord TB 8 x 25 eingefasst. Die Begrenzung der Grundstückszufahrten wird durch Tiefborde TB 10 x 25 aus Betonstein gewährleistet.

 

Straßenbegleitend werden zwischen Fahrbahn und den Versickerungsmulden 1,00 m breite Bankette angeordnet. Diese erhalten eine Befestigung mittels Schotterrasen. Da die südlichen Grundstücke tiefer liegen, wird die Fahrbahn einseitig geneigt, um das Regenwasser in die straßenbegleitenden Mulden abzuleiten.

 

Die Mulden, als Einrichtung für die Oberflächenentwässerung, haben eine Breite von ca. 1,50 m bis 2,0 m. Die Sohlbreite sollte mindestens 0,70 m betragen. Für die angegebenen Mulden wird eine Tiefe von 25 cm vorgegeben. Das gesamte anfallende Regenwasser wird über die Längs- und Querneigungen der befestigten Flächen in Richtung der Mulden befördert. Hier wird das Regenwasser gesammelt und kann in den Untergrund versickern.

 

Die anliegenden Grundstücke werden durch ebenfalls herzustellende Zufahrten und Zugänge an die öffentliche Straße angeschlossen.

Die Zufahrten und Zuwegungen erhalten eine Pflasterung mittels Betonsteinpflaster (200 x 100) in der Farbe „Anthrazit“.

 

An den Knotenpunkten sind aufgrund der Anschlüsse an die Bestandsbefestigungen Anpassungsarbeiten notwendig.

 

Die Vermessung sowie der sich aufgrund der Vermessung eventuell ergebene Grunderwerb sind Bestandteil dieses Bauprogramms.

 

Eine Straßenbeleuchtungsanlage ist in der Mittelstraße nicht im Bestand vorhanden und soll im Zuge der anstehenden Baumaßnahme auch nicht realisiert werden.

 

Die Durchführung der Baumaßnahme soll im Jahr 2015 realisiert werden.

 

 

 

   
    31.03.2014 - Gemeindevertretung Britz
    Ö 5.3 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Britz beschließt, die öffentlich gewidmete Verkehrsanlage „Mittelstraße“ im Bereich zwischen Wilhelmstraße und Friedrichstraße als Anliegerstraße auf einer Länge von ca. 65 m grundhaft auszubauen.

 

Die gesamte Fahrbahn wird in Asphalt in einer Breite von 4 m ausgeführt. Im Bereich des Anschlusses an die Friedrichstraße weitet sich die Fahrbahn auf 5,10 m und im Bereich des Anschlusses an die Wilhelmstraße auf 4,80 m auf.

Die Abgrenzung der Fahrbahn zu den begleitenden Banketten und Grünstreifen erfolgt mittels Tiefbord TB 10 x 25 aus Betonstein.

 

Im Bereich der Zufahrten werden Tiefborde TB 10 x 25 und im Bereich der Radien in den Knotenpunkten werden Rundborde RB 15 x 22 mit 8 cm Auftrittshöhe angeordnet. Die Zugänge werden seitlich und zur Grundstücksgrenze mit einem Tiefbord TB 8 x 25 eingefasst. Die Begrenzung der Grundstückszufahrten wird durch Tiefborde TB 10 x 25 aus Betonstein gewährleistet.

 

Straßenbegleitend werden zwischen Fahrbahn und den Versickerungsmulden 1,00 m breite Bankette angeordnet. Diese erhalten eine Befestigung mittels Schotterrasen. Da die südlichen Grundstücke tiefer liegen, wird die Fahrbahn einseitig geneigt, um das Regenwasser in die straßenbegleitenden Mulden abzuleiten.

 

Die Mulden, als Einrichtung für die Oberflächenentwässerung, haben eine Breite von ca. 1,50 m bis 2,0 m. Die Sohlbreite sollte mindestens 0,70 m betragen. Für die angegebenen Mulden wird eine Tiefe von 25 cm vorgegeben. Das gesamte anfallende Regenwasser wird über die Längs- und Querneigungen der befestigten Flächen in Richtung der Mulden befördert. Hier wird das Regenwasser gesammelt und kann in den Untergrund versickern.

 

Die anliegenden Grundstücke werden durch ebenfalls herzustellende Zufahrten und Zugänge an die öffentliche Straße angeschlossen.

Die Zufahrten und Zuwegungen erhalten eine Pflasterung mittels Betonsteinpflaster (200 x 100) in der Farbe „Anthrazit“.

 

An den Knotenpunkten sind aufgrund der Anschlüsse an die Bestandsbefestigungen Anpassungsarbeiten notwendig.

 

Die Vermessung sowie der sich aufgrund der Vermessung eventuell ergebene Grunderwerb sind Bestandteil dieses Bauprogramms.

 

Eine Straßenbeleuchtungsanlage ist in der Mittelstraße nicht im Bestand vorhanden und soll im Zuge der anstehenden Baumaßnahme auch nicht realisiert werden.

 

Die Durchführung der Baumaßnahme soll im Jahr 2015 realisiert werden.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

12

10

10

0

0

0

 

Ö 5.4  
2. Änderungssatzung der Gemeinde Britz über die Reinigung (Straßenreinigung/ Winterdienst) öffentlicher Straßen in der Gemeinde Britz (Straßenreinigungssatzung) (Einreicher: Frau Solveig Spann Verfasser 2: Frau Solveig Spann)  
BR-028/2014  
Ö 6  
Anfragen der Mitglieder der Gemeindevertretung      
N 7     Kontrolle der Niederschrift über den Verlauf der nichtöffentlichen Sitzung am 24.02.2014    
N 8     Mitteilungen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung und der Amtsverwaltung sowie Aufgaben- und Beschlusskontrolle    
N 9     Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen und Anträgen:    
N 9.1     Vergabeentscheidung "Haus des Lebens - Sportplatz Britz" - LOS 7 (Kunststofffenster) / Genehmigung einer Eilentscheidung (Einreicher: Frau Aileen Buse)   BR-018/2014  
N 9.2     Vergabeentscheidung "Haus des Lebens - Sportplatz Britz" - LOS 8 (Heizungs-, Sanitärinstallation) (Einreicher: Frau Aileen Buse)   BR-022/2014  
N 9.3     Vergabeentscheidung "Haus des Lebens - Sportplatz Britz" - LOS 9 (Elektro) (Einreicher: Frau Aileen Buse)   BR-023/2014  
N 9.4     Vergabeentscheidung "Haus des Lebens - Sportplatz Britz" - LOS 10 (Trockenbau) (Einreicher: Frau Aileen Buse)   BR-024/2014  
N 9.5     Vergabeentscheidung "Haus des Lebens - Sportplatz Britz" - LOS 11 (Innentüren) (Einreicher: Frau Aileen Buse)   BR-025/2014  
N 9.6     Vergabeentscheidung "Haus des Lebens - Sportplatz Britz" - LOS 12 (Putz) (Einreicher: Frau Aileen Buse)   BR-026/2014  
N 9.7     Vergabeentscheidung "Haus des Lebens - Sportplatz Britz" - LOS 13 (Estrich) (Einreicher: Frau Aileen Buse)   BR-027/2014  
N 10     Anfragen der Mitglieder der Gemeindevertretung