1. Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Maßnahme zur Sanierung des Dorfteiches in Golzow durchführen zu lassen.
2. Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die zusätzlich erforderlichen Eigenmittel in Höhe von ca. 60.000,00 € zur Verfügung zu stellen und in den Haushalt 2016/2017 einzustellen.
3. Der Amtsdirektor wird ermächtigt, für die Umsetzung der Maßnahme zur Sanierung des Dorfteiches in Golzow alle erforderlichen Maßnahmen und Schritte einzuleiten.
4. Die Amtsverwaltung wird ermächtigt, entsprechende Angebote für die Leistungserbringung und Ausführung für die Umsetzung der Maßnahme zur Sanierung des Dorfteiches in Golzow einzuholen und jeweils dem wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen.