Die Gemeindevertretung Liepe beschließt, dem Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg nach § 82 (4) der BbgKVerf entsprechend des Vorschlages des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes des Landkreises Barnim gemäß § 104 (4) BbgKVerf für die Haushaltsführung der Gemeinde Liepe im Haushaltsjahr 2011 eingeschränkte Entlastung zu erteilen.
06.03.2018 - Gemeindevertretung Liepe
Ö 5.3 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Liepe beschließt, dem Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg nach § 82 (4) der BbgKVerf entsprechend des Vorschlages des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes des Landkreises Barnim gemäß § 104 (4) BbgKVerf für die Haushaltsführung der Gemeinde Liepe im Haushaltsjahr 2011 eingeschränkte Entlastung zu erteilen.