Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt den anliegenden Besitzüberlassungsvertrag (Anlage 1) zwischen dem Amt Britz-Chorin-Oderberg und der Gemeinde Niederfinow über das Krafthaus am Schiffshebewerk. Der Vertrag ist Bestandteil dieses Beschlusses.
08.02.2018 - Gemeindevertretung Niederfinow
N 7.3 - zurückgestellt
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08.03.2018 - Gemeindevertretung Niederfinow
Ö 5.2 - an Verwaltung zurück verwiesen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt den anliegenden Besitzüberlassungsvertrag (Anlage 1) zwischen dem Amt Britz-Chorin-Oderberg und der Gemeinde Niederfinow über das Krafthaus am Schiffshebewerk. Der Vertrag ist Bestandteil dieses Beschlusses.