Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt dem Verein Begegnungszentrum Lunow e.V. einen zweckgebundenen Investitionsschuss in Höhe von 7.000,00 € zu gewähren.
Der Zuschuss soll sich auf die Investition „Tipis“ in voller Höhe (6.660,00 €) und anteilig auf die Investition „Spielanlage“ (340,00 €) verteilen.
Für diesen Investitionsschuss muss ein Zuwendungsbescheid ergestellt werden mit folgenden Mindestinhalten:
- Das wirtschaftliche Eigentum des mit dem Investitionszuschusss erworbenen Vermögens bleibt nicht bei der Kommune.
- Die Kommune hat bei zweckfremder Verwendung einen Gegenleistungsanspruch (Rück-zahlungsanspruch).
- Die Nutzungsdauer (Bindungsfrist) beträgt: 6 Jahre bei Zelte/Tipi und 8 Jahre bei Spielge-räte.
Als Verwendungsnachweis sind die Rechnungen im Original vorzulegen.
Mit Beschluss wird der überplanmäßige Aufwand im Kostenträger 2810102 Sachkonto 5318000 in Höhe von 7.000,00 € genehmigt.