1. Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Schautierhaltung mit Bedarfs-
stellplätzen am Landwirtschaftsbetrieb Brodowin“ und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt (Anlage 1).
2. Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der Begründung einschließlich Umweltbericht mit Artenschutzfachlicher Beurteilung und Integrierter SPA - und FFH – Verträglichkeitsvorprüfung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen, die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
3. Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Offenlage des Entwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.
28.06.2018 - Gemeindevertretung Chorin
Ö 7.1 - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Schautierhaltung mit Bedarfs-
stellplätzen am Landwirtschaftsbetrieb Brodowin“ und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt (Anlage 1).
2. Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der Begründung einschließlich Umweltbericht mit Artenschutzfachlicher Beurteilung und Integrierter SPA - und FFH – Verträglichkeitsvorprüfung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen, die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
3. Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Offenlage des Entwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.