1. Der Entwurf der 4. Änderung des FNP und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt (Anlage 1).
2. Der Entwurf der 4. Änderung des FNP und der Begründung einschließlich Umweltbericht mit
Artenschutzfachlicher Beurteilung und Integrierter SPA - und FFH – Verträglichkeitsvorprüfung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen, die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
3. Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Offenlage des Entwurfes der 4. Änderung des FNP
gem. § 3 Abs. 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.