Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen ordnet alle Fahrten des Vertreters der Gemeinde zu den Sitzungen der Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes »Welse« als Dienstreisen im Sinne von § 7 Absatz 1 der Entschädigungssatzung der Gemeinde an. Dies gilt im Verhinderungsfall auch für den Stellvertreter des Vertreters.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen ordnet alle Fahrten des Vertreters der Gemeinde zu den Sitzungen der Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes »Welse« als Dienstreisen im Sinne von § 7 Absatz 1 der Entschädigungssatzung der Gemeinde an. Dies gilt im Verhinderungsfall auch für den Stellvertreter des Vertreters.