Die Gemeindevertretung beschließt, gem. § 135 Abs. 5 BbgKVerf folgende Selbstverwaltungsaufgaben an das Amt Britz-Chorin-Oderberg zu übertragen:
• Trägerschaft der Grundschulen (§§ 99 ff. BbgSchulG)
• Einrichtung einer Schiedsstelle (§§ 1 SchG)
• Berufung eines Wahlleiters und dessen Stellvertreters für die Wahlen nach dem Branden
burgischen Kommunalwahlgesetz (§§ 14 ff. BgKWahlG)
• Tourismus- und Wirtschaftsförderung
• Baubetriebshof