Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020.
Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 670.000 EUR festgesetzt.
21.10.2019 - Finanzausschuss Britz
Ö 8.3 - zur Kenntnis genommen
28.10.2019 - Gemeindevertretung Britz
Ö 8.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020.
Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 670.000 EUR festgesetzt.
Abschluss eines Nutzungsvertrages mit der Evangelischen Kirchengemeinde über eine Teilfläche von ca. 1.100 m² aus dem Grundstück Gemarkung Britz, Flur 2, Flurstück 784 (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1)